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Erbrecht und Vermögensnachfolge
Erbrecht
und Vermögensnachfolge
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auch in der erbrechtlichen Beratung, der Beratung bei der Vermögensnachfolge
und im Bereich der Unternehmensnachfolge.
Sei es, dass Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen wollen, sei es dass Sie nach einer gerechten und /oder steueroptimalen letztwilligen Nachfolgeregelung suchen. Auch für eine Beratung nach Eintritt eines Erbfalles stehen wir zur Verfügung.
Unser Spektrum im Fachbereich Erbrecht/Vermögensnachfolge/Unternehmensnachfolge umfasst insbesondere:
Steueroptimierte Nachfolgeplanung im unternehmerischen und privaten Bereich
Anschauliche Darstellung der Optimierung durch Ist-/Soll-Steuerbelastungsvergleiche
Erbschaftssteuerliche Unternehmensbewertung
Strukturierung von steuerlichen Begünstigungsmöglichkeiten
Begleitung bei Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge
Entwurf letztwilliger Verfügungen
Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Erbenkonflikten
Beratung bei Weg- und Zuzügen unter rechtlichen und steuerlichen Aspekten
Beratung bei der Abwicklung von Erbfällen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Gerichtliche Vertretung bei Erbprozessen und Erbscheinverfahren
Gerichtliche Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen